Beschreibung
Die Schreinerausbildung ist in der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin“ geregelt.
- Die Ausbildung dauert drei Jahre.
- Ein bestandenes Berufsgrundschuljahr (BGJ) Holztechnik wird auf die Ausbildungszeit mit einem Jahr angerechnet.
- Das BGJ gilt als bestanden, wenn der Schüler zum Schuljahresende in keinem Fach auf der Note 5 steht oder in einem vergleichbaren Fach mit zwei 3ern ausgleichen kann.
Die Ausbildung zum Schreiner ist also in zwei Phasen unterteilt:
- Berufsgrundschuljahr-Holztechnik (1. Ausbildungsjahr nur in der BS)
- Fachstufe (duale Ausbildung) (2. und 3. Ausbildungsjahr BS und Betrieb)
In allen drei Ausbildungsjahren erfolgt der Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern: Religionslehre oder Ethik, Deutsch, Sozialkunde und Sport. Die berufsspezifischen Inhalte werden in vollständigen Handlungen im Rahmen des fachpraktischen und des fachtheoretischen Lernfeldunterrichts vermittelt:
- Gestalten und Konstruieren
- Arbeiten vorbereiten
- Fertigen
- Montage und Service bieten
Weitere Informationen zur Schreinerausbildung finden Sie hier.